Ganzheitliche Qualität - Demeter & Bio
ist das Warenzeichen für Produkte aus kontrolliert biologisch-dynamischem Anbau - ohne chemisch-synthetische Schutzmittel und treibende Mineraldünger.
Geschlossene Betriebskreisläufe und Bewirtschaftung im Einklang mit Natur und Kosmos sorgen im biologisch-dynamischem Anbau für wertvollen Boden und gesunde Pflanzen. Weitere Informationen zu den Qualitätsrichtlinien im Demeter-Anbau und den Demeter-Verband finden Sie unter www.demeter.de.
Die Begriffe "öko" und "bio" sind durch die EG-Öko-Verordnung aus dem Jahre 1991 gesetzlich geschützt. Nur wenn bei der Herstellung eines Produktes die Vorschriften zur Erzeugung, Etikettierung und Kontrolle im ökologischen Landbau usw. eingehalten werden, darf das Produkt als "öko" bzw. "bio" gekennzeichnet werden. Gütesiegel, die den Mindeststandard nach der EG-Öko-Verordnung garantieren, sind das EU-Bio-Siegel und das deutsche staatliche Bio-Siegel.
Seit dem Jahr 2001 gibt es für Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft das deutsche staatliche Bio-Siegel. Die Produkte und Hersteller müssen nach den Bestimmungen nach der EG-Öko-Verordnung unter anderem folgende Kriterien erfüllen, um das Siegel tragen zu dürfen:
- Keine Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln
- Keine gentechnisch veränderten Organismen

- Kein Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln
- Keine leicht löslichen, mineralischen Dünger
- Abwechslungsreiche, weite Fruchtfolgen
- Flächengebundene, artgerechte Tierhaltung sowie Fütterung mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern
Seit dem 1. Juli 2010 gibt es für Biolebensmittel, die aus einem der EU-Mitgliedstaaten stammen und die Mindeststandards der EG-Öko-Verordnung erfüllen, ein neues EU-Bio-Logo: ein stilisiertes Sternenblatt auf grünem Grund. An diesem Logo kann man zukünftig in ganz Europa auf einen Blick erkennen:
Hier ist Bio drin, kontrolliert und erzeugt nach den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.
Unterhalb des EU-Bio-Logos ist die Codenummer der zuständigen Kontrollstelle zu finden. Außerdem muss die Herkunft des Produktes mit der Kennzeichnung "EU-Landwirtschaft", "Nicht-EU-Landwirtschaft" oder "EU/Nicht-EU-Landwirtschaft" angegeben werden. Alternativ kann auch das Herkunftsland der Rohware gekennzeichnet werden.
Weitere Informationen unter: www.bio-siegel.de
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